• FAQ

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            • Wie kann ich mein Kind für einen Schulplatz an der Schule Thonberg anmelden (Schulanfänger)?

            • Die Schule Thonberg ist eine staatliche Einrichtung. Die Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler erfolgt im Rahmen eines zentralisierten Verfahrens, in Verantwortung des Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Leipzig.


              Bitte beachten Sie daher, dass Anmeldungen nicht unmittelbar an unserer Schule vorgenommen werden können. Wir haben grundsätzlich keinen Einfluss auf den Prozess zur Vergabe der Schulplätze.

              Im Folgenden finden Sie Informationen zum Ablauf des Anmeldeprozesses:

              1. Anmeldung an einer Grundschule

              Wenn Ihr Kind ein Schulanfänger ist, erfolgt die erste Anmeldung zunächst an einer Grundschule in Ihrem Wohnbezirk. In der Regel erhalten Sie hierzu vor der Einschulung eine Auswahl geeigneter Grundschulen.

              2. Abgabe der Unterlagen

              Im Anschluss an die Anmeldung an der Grundschule überreichen Sie der Schulleitung sämtliche vorhandenen Unterlagen und gegebenenfalls bereits erstellte Gutachten Ihres Kindes.

              3. Durchführung der Diagnostik

              Die Schulleitung der Grundschule veranlasst auf Grundlage Ihrer Unterlagen eine Diagnostik, die in der Regel im Frühjahr durchgeführt wird.

               

              Unter einer Diagnostik versteht man eine pädagogische Überprüfung. In dieser wird durch eine Fachkraft festgestellt, ob, welcher und in welchem Umfang sonderpädagogischer Förderbedarf besteht.

              4. Erstellung des förderdiagnostischen Gutachtens

              Nach Abschluss der Diagnostik wird ein förderdiagnostisches Gutachten erstellt. In diesem Gutachten haben Sie als Eltern die Möglichkeit, eine Wunschschule anzugeben. Dies geschieht in der Regel in enger Absprache mit der Lehrkraft, die die Diagnostik durchgeführt hat.

              5. Feststellungsbescheid

              Auf Grundlage des Gutachtens erhalten Sie einen Feststellungsbescheid. In diesem Bescheid wird sowohl die Schulform als auch die Schule benannt, die Ihr Kind künftig besuchen soll.

              6. Vergabe des Schulplatzes

              Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme trifft das Landesamt für Schule und Bildung. Grundsätzlich richtet sich die Zuweisung des Schulplatzes nach Ihrem Wohnort. Sollte an der wohnortnahen Schule kein Platz verfügbar sein, kann eine andere Schule zugewiesen werden.

              Wichtiger Hinweis:

              Sollten Sie mit der im Feststellungsbescheid genannten Schule nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen.

              Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

              Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular im Bereich „Kontakt zur Schule“ auf unserer Homepage.