• Wie kann ich mein Kind während der Schulzeit von der Schule befreien lassen?

          • Eltern haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, ihre Kinder während der Schulzeit von der Schule befreien zu lassen. Dies kann beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, für familiäre Anlässe oder religiöse Feiertage notwendig sein.

            Erklärung:

            Laut den sächsischen Schulgesetzen (§ 2 SächsSchulG und Schulbesuchsordnung) ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht verpflichtend. Eine Befreiung vom Unterricht ist nur in Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag möglich. Die Gründe für eine Befreiung müssen glaubhaft gemacht werden. Für eine kurzzeitige Befreiung (bis zu drei Tage) entscheidet die Schulleitung. Für längere Befreiungen ist eine Genehmigung durch das zuständige Schulamt erforderlich.

            Antragsdokument:

            Bitte nutzen Sie das folgende Antragsformular, um eine Befreiung vom Unterricht zu beantragen.